wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2006
48 Ca 19270/06 -

Kündigung eines Chefarztes unter dem Vorwurf des Verdachts auf Totschlag unwirksam

Genaue Umstände müssen ausreichend ermittelt werden

Eine Kündigung auf einen bloßen Verdacht hin, ist unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berin hervor.

Das Arbeitsgericht Berlin hat in die gegenüber dem Chefarzt einer Magdeburger Reha-Klinik ausgesprochene fristlose und fristgemäße Kündigung für unwirksam erklärt. Im Zusammenhang mit dem Tod eines Patienten, der lange Zeit nach einem Unfall vollständig gelähmt und mit schweren Gehirnverletzungen in der Klinik gelegen hatte und dessen Beatmungsgerät durch den Bruder abgestellt worden war, waren gegen den Chefarzt der Klinik unter dem Gesichtspunkt der aktiven Sterbehilfe, bzw. der Beihilfe hierzu, Vorwürfe erhoben worden, die in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Totschlag ihren Niederschlag fanden. Die Klinik sprach, nachdem ein Haftbefehl erlassen worden war, daraufhin eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung gegenüber dem Chefarzt aus.

Das Arbeitsgericht hat diese Kündigungen für unwirksam erklärt. Es kam nach Durchführung der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung, dass die Klinik die genauen Umstände nicht ausreichend ausermittelt hatte, insbesondere sei auch ein Beteiligter nicht genügend vernommen worden. Auch der Chefarzt selbst sei zu den Vorwürfen nur unzureichend angehört worden, was zur Unwirksamkeit der auf einen bloßen „Verdacht“ gegründeten Kündigung führte. Das Arbeitsgericht hat auch nicht dem vom Arbeitgeber gestellten Auflösungsantrag entsprochen, sondern die Klinik zur Weiterbeschäftigung des Chefarztes verurteilt.

Siehe zum Thema "Verdachtskündigung" auch:

Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber nur bei schwerwiegendem begründeten Verdacht

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/06 des Arbeitsgerichts Berlin vom 20.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Verdachtskündigung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3548 Dokument-Nr. 3548

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3548

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung