wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2019
44 Ca 8580/18 -

Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen ostdeutscher Herkunft stellt keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft dar

Menschen ostdeutscher Herkunft sind nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe

Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde von einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt. Er nahm den Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei.

ArbG verneint Anspruch auf Entschädigung

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Dem Kläger stehe eine Entschädigung nach dem AGG nicht zu, weil eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung nicht erfolgt sei. Menschen ostdeutscher Herkunft seien nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzungen

Einen Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung lehnte das Arbeitsgericht ab, weil der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens - es waren ca. 800.000 Euro im Streit - aufmerksam gemacht hatte. Das Mitverschulden des Klägers an dem - einmal angenommenen - Schaden wiege derart schwer, dass eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfalle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Benachteiligung | Herkunft | Mobbing | Schadensersatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27925 Dokument-Nr. 27925

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27925

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 03.10.2019

dann sind Rassisten auch keine Rassisten, da Menschen nicht in Rassen unterteilt werden. Ich finde die Herabwürdigung eines Mitarbeiters stellt immer eine Benachteiligung dar, ganz egal ob die Nase, oder die Haarfarbe nicht gefällt.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?