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Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 20.11.2012
- 10 EV 228/12 -
"Art typischer Afrikaner": Unwahre Behauptung in Anwaltsschriftsatz begründet Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot (§ 43 a Abs. 3 BRAO)
Sachlichkeit ist anwaltliche Berufspflicht
Behauptet ein Rechtsanwalt in einem Schriftsatz, dass sich typische Afrikaner nicht um ihre Kinder kümmern, so liegt in dieser unwahren Behauptung ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43 a Abs. 3 BRAO). Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Kindschaftssache äußerte sich der
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot lag vor
Das Anwaltsgericht Köln entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2014
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/KammerForum 2013, 66/rb)
- Grundsätzlich keine Haftung des Rechtsanwalts für unsachliche Äußerungen im Rahmen eines Prozesses
(Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 09.08.2012
[Aktenzeichen: 4 U 700/12]) - Bezeichnung eines anderen Rechtsanwalts als Lügner und Betrüger verstößt gegen Sachlichkeitsgebot
(Anwaltsgerichtshof Rostock, Urteil vom 24.11.2012
[Aktenzeichen: AGH 1/12 (I/1)])
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Dokument-Nr. 18116
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