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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AnwBl 2018, 555

Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2018, Seite: 555

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2018, 555:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom18.04.2018
- 1 U 1509/17 -

Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung

Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Ver­fahrens­beteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle AnwBl 2018, 555 wird teils auch als „AnwBl 18, 555“, „AnwBl 2018, S. 555“ oder „AnwBl 18, S. 555“ zitiert.



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