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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2018, 555
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2018, Seite: 555
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2018, 555:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom18.04.2018
- 1 U 1509/17 -
Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung
Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Verfahrensbeteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2018, 555 wird teils auch als „AnwBl 18, 555“, „AnwBl 2018, S. 555“ oder „AnwBl 18, S. 555“ zitiert.