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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2018, 490
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2018, Seite: 490
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2018, 490:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.05.2018
- IX ZR 243/17 -
BGH: Rechtsanwalt kann bei Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten Herausgabe der Handakte verweigern
Ein Rechtsanwalt kann die Herausgabe der Handakte verweigern, wenn dem Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten entgegensteht. Dieses Interesse muss der Anwalt aber durch Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darlegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2018, 490 wird teils auch als „AnwBl 18, 490“, „AnwBl 2018, S. 490“ oder „AnwBl 18, S. 490“ zitiert.