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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AnwBl 2018, 490

Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2018, Seite: 490

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2018, 490:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.05.2018
- IX ZR 243/17 -

BGH: Rechtsanwalt kann bei Geheim­haltungs­interessen sonstiger Mandanten Herausgabe der Handakte verweigern

Ein Rechtsanwalt kann die Herausgabe der Handakte verweigern, wenn dem Geheim­haltungs­interessen sonstiger Mandanten entgegensteht. Dieses Interesse muss der Anwalt aber durch Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darlegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle AnwBl 2018, 490 wird teils auch als „AnwBl 18, 490“, „AnwBl 2018, S. 490“ oder „AnwBl 18, S. 490“ zitiert.




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