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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2016, 10
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2016, Seite: 10
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2016, 10:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.06.2015
- 2 StR 97/14 -
BGH: Keine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund Tatprovokation durch verdeckte Ermittler
Kommt es nur deshalb zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, weil verdeckte Ermittler die Tat durch massives Drängen provozieren, so führt dies zu einem Verfahrenshindernis. Eine Strafbarkeit ist daher aufgrund der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation nicht gegeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2016, 10 wird teils auch als „AnwBl 16, 10“, „AnwBl 2016, S. 10“ oder „AnwBl 16, S. 10“ zitiert.