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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2015, 98
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2015, Seite: 98
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2015, 98:
Landgericht Hamburg, Urteil vom07.08.2014
- 327 O 118/14 -
Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit Städtenamen
Wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite mit Städtenamen wirbt, so muss er dort auch eine Niederlassung haben oder zumindest mit einer dort ansässigen Kanzlei zusammenarbeiten. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine unzulässige Werbung vor. Ein konkurrierender Rechtsanwalt kann dann einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.10.2014
- XII ZB 257/14 -
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Bei Möglichkeit eines Telefonats und einer Fahrt zum Arzt trotz Erkrankung besteht Pflicht zur Stellung eines Fristverlängerungsantrags
Wenn ein Rechtsanwalt trotz Erkrankung in der Lage ist ein Telefonat mit seiner Kanzlei zu führen und zu einem nahegelegenen Arzt zu fahren, besteht auch die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen. Unterlässt er dies und versäumt er dadurch eine Frist, so liegt eine schuldhafte Fristversäumnis vor und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2015, 98 wird teils auch als „AnwBl 15, 98“, „AnwBl 2015, S. 98“ oder „AnwBl 15, S. 98“ zitiert.