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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2015, 266
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2015, Seite: 266
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2015, 266:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.07.2014
- I ZR 53/13 -
BGH: Rechtsanwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen mit "Spezialist für Familienrecht" werben
Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt als "Spezialist für Familienrecht", so ist dies dann zulässig, wenn er entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet nachweisen kann. Eine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" ist dann unerheblich, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse dem eines Fachanwalts entsprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2015, 266 wird teils auch als „AnwBl 15, 266“, „AnwBl 2015, S. 266“ oder „AnwBl 15, S. 266“ zitiert.