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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2014, 1058
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 1058
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2014, 1058:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.07.2014
- XII ZB 709/13 -
Elektronische Handakte muss Überprüfung der Rechtsmittelfristen ebenso gewährleisten wie Papierakte
Ein Rechtsanwalt ist berechtigt die Handakte elektronisch zuführen. In diesem Fall hat er aber gleichermaßen, wie bei einer Papierakte zu gewährleisten, dass die Rechtsmittelfristen überprüft werden können. Dies erfordert die Einsicht der digitalen Akte auf dem Bildschirm. Erfolgt dies nicht und übersieht daher der Rechtsanwalt, dass eine Rechtsmittelfrist versehentlich nicht eingetragen wurde, so hat er schuldhaft die Frist versäumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2014, 1058 wird teils auch als „AnwBl 14, 1058“, „AnwBl 2014, S. 1058“ oder „AnwBl 14, S. 1058“ zitiert.