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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2013, 69
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2013, Seite: 69
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2013, 69:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.11.2012
- I ZR 74/11 -
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2013, 69 wird teils auch als „AnwBl 13, 69“, „AnwBl 2013, S. 69“ oder „AnwBl 13, S. 69“ zitiert.