Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2013, 470
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2013, Seite: 470
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2013, 470:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.03.2013
- VI ZR 245/11 -
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Abzug einer Eigenersparnis bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs
Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Mietwagen anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. In bestimmten Fällen, etwa wegen einer Eilbedürftigkeit, kann auch die Anmietung zu einem Unfallersatztarif gerechtfertigt sein. An einer Eilbedürftigkeit fehlt es aber, wenn das Fahrzeug am Tag nach dem Unfall angemietet wird. Zudem muss sich der Geschädigte bei Anmietung eines klasseniedrigeren Fahrzeugs keine Eigenersparnis anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2013, 470 wird teils auch als „AnwBl 13, 470“, „AnwBl 2013, S. 470“ oder „AnwBl 13, S. 470“ zitiert.