Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2012, 849
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2012, Seite: 849
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2012, 849:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.07.2012
- VIII ZB 15/12 -
Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an einer Fristversäumnis bei ungewöhnlich langer Übertragungszeit eines Faxes
Dauert die Übersendung eines Faxes 40 Sekunden pro Seite und kommt es infolge dessen zu einer verspätet eingelegten Berufung, trifft dem Rechtsanwalt keine Schuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2012, 849 wird teils auch als „AnwBl 12, 849“, „AnwBl 2012, S. 849“ oder „AnwBl 12, S. 849“ zitiert.