wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AnwBl 2008, 201

Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2008, Seite: 201

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2008, 201:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -

Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwalts­kanzlei veröffentlichen

Stellt eine Rechtsanwalts­kanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeits­recht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle AnwBl 2008, 201 wird teils auch als „AnwBl 08, 201“, „AnwBl 2008, S. 201“ oder „AnwBl 08, S. 201“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung