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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2008, 201
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2008, Seite: 201
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2008, 201:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -
Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen
Stellt eine Rechtsanwaltskanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeitsrecht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2008, 201 wird teils auch als „AnwBl 08, 201“, „AnwBl 2008, S. 201“ oder „AnwBl 08, S. 201“ zitiert.