Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Anspruch auf Mietzahlung bestand nicht
Das Amtsgericht Mitte entschied gegen die
Zurückbehaltungsrecht bestand aufgrund eines Mangels
Die Mietsache sei hier mit einem Mangel behaftet gewesen, so das Amtsgericht weiter. Denn zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache gehöre, diese über einen vergleichsweise reinlichen Zugang betreten zu können und dabei nicht regelmäßig durch
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2013
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)
- Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
[Aktenzeichen: 213 C 94/10]) - Uringeruch als Kündigungsgrund: Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen Geruchsbelästigung hinnehmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2006
[Aktenzeichen: 424 C 13626/06])
Jahrgang: 2012, Seite: 1703 GE 2012, 1703 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 243 IMR 2013, 243
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15033
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15033
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.