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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.09.2020
- 18 C 336/19 -
Anspruch von katzenhaltenden Mietern auf Anbringen eines Katzennetzes auf Balkon
Katzennetz von vertragsgemäßen Gebrauch umfasst
Katzenhaltende Mieter haben einen Anspruch darauf, ein Katzennetz am Balkon anzubringen, wenn dies ohne Eingriff in die Bausubstanz geschehen kann und der Vermieter Netze an anderen Balkonen duldet. Die ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung in Berlin Anfang des Jahres 2019 ein
Anspruch auf Anbringen eines Katzennetzes an Balkon
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Keine Zustimmungspflicht der Vermieterin
Da das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2020, 1324/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 1324 GE 2020, 1324
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Dokument-Nr. 29521
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