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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2020, 137
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2020, Seite: 137
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2020, 137:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.12.2019
- VI ZR 504/18 -
BGH: Zulässige identifizierende Bildberichterstattung über öffentlich unbekannte Person bei rechtswidriger Untervermietung an Medizintouristen
Eine identifizierende Bildberichterstattung über eine von einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren betroffenen Person wegen der rechtswidrigen Untervermietung an Medizintouristen ist auch dann zulässig, wenn die Person in der Öffentlichkeit unbekannt ist. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung geht in diesem Fall vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2020, 137 wird teils auch als „AfP 20, 137“, „AfP 2020, S. 137“ oder „AfP 20, S. 137“ zitiert.