Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2019, 92
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2019, Seite: 92
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2019, 92:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom24.10.2018
- 7 AZR 92/17 -
BAG: Arbeitsverhältnis mit Producer einer Rundfunkanstalt kann befristet werden
Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programmgestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Bestandschutzinteresses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2019, 92 wird teils auch als „AfP 19, 92“, „AfP 2019, S. 92“ oder „AfP 19, S. 92“ zitiert.