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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2015, 447
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2015, Seite: 447
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2015, 447:
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom07.07.2015
- 7 U 29/12 -
Pressearchiv muss Auffindbarkeit von älteren Presseartikeln über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen über Suchmaschine verhindern
Sind archivierte Presseartikel über ein Strafverfahren über die Eingabe des Namens des ehemals Beschuldigten in einer Internet-Suchmaschine auffindbar, so liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Der von der Auffindbarkeit betroffene ehemals Beschuldigte kann daher vom Archivbetreiber Unterlassung der Auffindbarkeit der Presseartikel mittels Namenssuche verlangen. Ihm steht aber kein Anspruch auf Löschung der Presseartikel zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2015, 447 wird teils auch als „AfP 15, 447“, „AfP 2015, S. 447“ oder „AfP 15, S. 447“ zitiert.