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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AfP 2012, 577

Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2012, Seite: 577

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2012, 577:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom12.09.2012
- 16 W 36/12 -

Äußerungen in der "taz": Bezeichnung einer im öffentlichen Leben stehenden Person als "Hure" zulässig

Wird das Verhältnis einer im öffentlichen Leben stehenden Person mit der Presse mit der Tätigkeit einer Hure verglichen, so ist dies zulässig. Die Grenze zur Schmähkritik ist in diesem Fall nicht überschritten. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies eine von Dr. Thilo Sarrazin eingelegte Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "taz" zurück. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle AfP 2012, 577 wird teils auch als „AfP 12, 577“, „AfP 2012, S. 577“ oder „AfP 12, S. 577“ zitiert.