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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2009, 493
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2009, Seite: 493
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2009, 493:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.05.2009
- I ZR 218/07 -
BGH: Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig
Die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Der Empfänger kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2009, 493 wird teils auch als „AfP 09, 493“, „AfP 2009, S. 493“ oder „AfP 09, S. 493“ zitiert.