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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2009, 40
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2009, Seite: 40
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2009, 40:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom16.10.2008
- C-298/07 -
EuGH: Anbieter von Diensten im Internet müssen im Impressum nicht zwingend Telefonnummer angeben
Für die Anbieter von Diensten über das Internet besteht im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht zwingend die Verpflichtung eine Telefonnummer im Impressum anzugeben. In der Regel genügt neben der Angabe der E-Mail-Adresse eine elektronische Anfragemaske. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2009, 40 wird teils auch als „AfP 09, 40“, „AfP 2009, S. 40“ oder „AfP 09, S. 40“ zitiert.