Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2008, 174
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2008, Seite: 174
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2008, 174:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom12.03.2008
- 2 BvF 4/03 -
Politische Parteien dürfen sich an privaten Rundfunkveranstaltungen beteiligen
Der Normenkontrollantrag von 232 Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz, wonach es politischen Parteien und Wählergruppen verwehrt ist, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen, ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die angegriffene Norm mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber steht es zwar frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, ist dagegen mit der Verfassung nicht vereinbar. Der Gesetzgeber ist gehalten, bis zum 30. Juni 2009 den Verfassungsverstoß durch eine Neuregelung zu beheben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2008, 174 wird teils auch als „AfP 08, 174“, „AfP 2008, S. 174“ oder „AfP 08, S. 174“ zitiert.