Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2006, 557
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2006, Seite: 557
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2006, 557:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.07.2006
- I ZR 228/03 -
BGH zur Anbieterkennzeichnung im Internet
Es reicht aus, wenn die Identität eines Anbieters über zwei unmittelbare Links wie z.B. "Kontakt" oder "Impressum" erreichbar ist. Die Anbieterkennzeichnung muss nicht schon auf der Startseite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2006, 557 wird teils auch als „AfP 06, 557“, „AfP 2006, S. 557“ oder „AfP 06, S. 557“ zitiert.