Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2002, 169
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2002, Seite: 169
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2002, 169:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2002
- VI ZR 20/01 -
Überzogen formulierte Kritik an Gewerbetreibende zulässig
Überzogen formulierte Kritik gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Geschäftsgebaren ist zulässig. Auch scharfe und abwertende Äußerungen können nämlich von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2002, 169 wird teils auch als „AfP 02, 169“, „AfP 2002, S. 169“ oder „AfP 02, S. 169“ zitiert.