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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.02.2018
- 67 C 3653/17 WEG -
Finanzielle Schwierigkeiten eines Wohnungseigentümers bleiben bei Beschlussfassung zu unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen unberücksichtigt
Beschlussfassung entspricht ordnungsgemäße Verwaltung
Bei einem Beschluss zu unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen, bleiben die schlechten finanziellen Verhältnisse eines Wohnungseigentümers unberücksichtigt. Der Beschluss entspricht dann ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juli 2017 wurden Beschlüsse über umfangreiche
Keine Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten bei unaufschiebbaren Maßnahmen
Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Die getroffenen Beschlüsse seien wirksam. Zwar haben die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2018
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (zt/WuM 2018, 233/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 233 WuM 2018, 233
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Dokument-Nr. 25843
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