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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.06.2006
- 4 C 118/06 -
Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungseinflüssen sowie Instandhaltungskosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig
Mieter muss für Gartenpflegekosten aufkommen
Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin
Gartenpflegekosten als Betriebskosten umlagefähig
Das Amtsgericht Rheine entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2010, 451/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 451 WuM 2010, 451
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Dokument-Nr. 21434
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