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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.10.2012
- 28 C 4478/12 -
Recht zur Mietminderung von 4,45 % wegen nicht funktionierendem Aufzug
Anspruch auf Reparatur besteht
Funktioniert der Aufzug nicht, so kann der Mieter einer im 2. Stock liegenden Wohnung seine Miete um 4,45 % mindern. Zudem steht ihm ein Anspruch auf Reparatur des Aufzugs zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer im 2. Stock liegenden Wohnung ab November 2011 ihre Miete, da der
Mietminderung war berechtigt
Das Amtsgericht Nürnberg bejahte ein
Anspruch auf Reparatur bestand
Zudem habe den Mietern nach Ansicht des Amtsgerichts ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2014
Quelle: Amtsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindern
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007
[Aktenzeichen: 10 C 3/07]) - 20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007
[Aktenzeichen: 10 C 24/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 316 WuM 2013, 316
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Dokument-Nr. 18203
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