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Amtsgericht Neuwied, Urteil vom 19.04.2011
- 42 C 30/11 -
Kein Kaufvertragsschluss bei berechtigter vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion
Schadenersatzansprüche bestehen ebenfalls nicht
Wird eine eBay-Auktion vorzeitig berechtigt beendet, so kommt es zu keinem Kaufvertragsschluss zwischen Anbietenden und dem Höchstbietenden. Dies hat das Amtsgericht Neuwied entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beendete der Beklagte durch Herausnahme des Artikels vorzeitig eine Auktion bei
Kein Kaufvertragsschluss
Das Amtsgericht Neuwied entschied zu Gunsten des Beklagten. Ein
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 122 BGB bestand. Zunächst war es schon zweifelhaft, ob in der Erklärung des Beklagten eine wirksame Anfechtung gesehen werden konnte. Jedenfalls ist der Umfang des Ersatzanspruches auf den
Ebenfalls kam nach Auffassung des Amtsgerichts kein Anspruch auf Schadenersatz aus vorvertraglichen Verschulden gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 BGB in Betracht. Es konnte dahin gestellt bleiben, ob der Beklagte durch das Angebot eine etwaige vorherige Prüfungspflicht verletzt hatte. Denn erstattungsfähig wäre wiederum nur der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Amtsgericht Neuwied, ra-online (vt/rb)
- eBay-Auktion vorzeitig beendet: Verkäufer muss Höchstbietendem Schadensersatz leisten
(Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 11 C 1881/11]) - eBay: Verkäufer darf sein Angebot nicht wegen eines zu niedrigen Gebots zurückziehen
(Amtsgericht Menden, Urteil vom 24.08.2011
[Aktenzeichen: 4 C 390/10])
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Dokument-Nr. 14289
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