wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 13.02.2009
5 C 73/08 -

Pflege des Gartens durch Mieter umfasst keine Baumfällarbeiten

Beseitigung umsturzgefährdeter Bäume als Gefahrenquelle kann nicht als Teil ordentlicher regelmäßiger Gartenpflege auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten umgelegt werden

Die Verpflichtung zur Pflege des Gartens im Rahmen eines Mietvertrages bedeutet nicht, dass der Vermieter die Kosten für schwere Arbeiten wie das Fällen oder den Rückschnitt von Bäumen über die Betriebskosten vom Mieter zurückholen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.

Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Vermieterin die Kostenerstattung für Baumfällarbeiten und das Zurückschneiden eines Laubbaumes von ihrer Mieterin. Sie meinte, diese Kosten auf die Betriebskosten umlegen zu können. Laut Mietvertrag und einem später hinzugefügten Zusatz zum Mietvertrag habe sich die Mieterin zur Gartenpflege verpflichtet und hinsichtlich der Geratenpflege der Betriebskostenverordnung unterworfen. Die an der Grundstücksgrenze gewachsenen Nadelbäume hätten gefällt werden müssen, da deren Wurzeln bereits begonnen hatten, die Gehwegplatten zu heben und zudem umsturzgefährdet gewesen seien. Der Rückschnitt des Laubbaumes wurde nötig, da seit 29 Jahren keine derartigen Pflegearbeiten mehr stattgefunden hätten. Das Fällen und der Abtransport kranker oder morscher Bäume, so die Vermieterin, gehöre zu den umlagefähigen Betriebskosten, da sie im Rahmen der Gartenpflege stattfinden würde, zu der die Mieterin verpflichtet sei. Laut der Mieterin fielen die angeführten Maßnahmen jedoch nicht unter die geschuldete normale Gartenpflege.

Baumfällarbeiten fallen nicht unter die einfachen Gartenpflegearbeiten

Die Klage hatte laut Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße keine Aussicht auf Erfolg, da die angeführten Maßnahmen nicht auf die Betriebskosten umlagefähig seien. Unter den Gartenpflegearbeiten seien einfache Tätigkeiten wie Mähen, Jäten oder Umgraben zu verstehen, nicht aber Baumschnitt, da hierfür besondere Fachkenntnisse nötig wären. Dies erfordere einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand und sei vom Vermieter auszuführen. Da die Fäll- und Rückschnittmaßnahmen im vorliegenden Fall jahrzehntelang nicht durchgeführt worden seien, handele es sich nicht mehr um regelmäßig entstehende vom Mieter zu tragenden Kosten, sondern um eine Instandsetzung im Sinne einer Grundüberholung, deren Kosten vom Vermieter getragen werden müssten. Die Vermieterin im vorliegenden Fall habe im Sinne der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß gehandelt. Die Beseitigung der umsturzgefährdeten Bäume als Gefahrenquelle könne jedoch nicht als Teil ordentlicher regelmäßiger Gartenpflege und laufend ausgeführter Unterhaltung des Gartens angesehen werden und demnach nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 231
NJW-RR 2010, 231
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 41
NZM 2010, 41
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 456
ZMR 2009, 456

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11163 Dokument-Nr. 11163

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11163

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung