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Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 25.02.2019
- 104 C 843/18 -
Absperrventil nicht von Kleinreparaturklausel umfasst
Vermieter muss Kosten der Reparatur übernehmen
Die Reparatur eines Absperrventils ist nicht von einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel umfasst. Daher muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien einer Wohnung Streit darüber, ob die Reparatur eines unter dem Waschbecken befindlichen Eckventils von der
Kleinreparaturklausel umfasst nicht Absperrventil
Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2019
Quelle: Amtsgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/WuM 2019, 352/rb)
- Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns obliegt dem Vermieter und unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel
(Amtsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2008
[Aktenzeichen: 40-M C 125/08]) - Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
[Aktenzeichen: 15 C 256/19])
Jahrgang: 2019, Seite: 352 WuM 2019, 352
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Dokument-Nr. 27633
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