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Amtsgericht München, Urteil vom 14.06.2021
- 854 Ls 243 Js 123347/21 -
Reuebekundungen verlieren durch Wiederholung an Wirkung
AG München verurteilt Mann wegen wiederholtem Raubüberfall
Das Amtsgericht München hat einen 39jährigen aus Deggendorf wegen Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er am 12.03.2021 gegen 15.20 Uhr auf einem Platz in Neuhausen die Handtasche der von ihm verfolgten 87jährigen Geschädigten mit Einkäufen und deren Geldbeutel mit mindestens 95 Euro Bargeld sowie diversen Dokumenten zunächst von hinten wegzureißen versucht hatte. Der Geschädigten gelang es jedoch, die Tasche festzuhalten, woraufhin der Angeklagte so kräftig an der Tasche zog, dass er die Geschädigte zu Fall brachte und einige Meter mitzog, bis er die Tasche dem Griff der Geschädigten schließlich entreißen konnte. Die Geschädigte erlitt dabei eine Hautabschürfung, eine Prellung am linken Knie sowie an der Hüfte. Der noch am Tattag in Untersuchungshaft genommene Angeklagte erklärte vor Gericht: "So was hab' ich noch nie gemacht. Ich stand unter Alkoholeinfluss. Was passiert ist kann ich mich nicht so genau erinnern. Ich habe drei kleine Kinder, die kleinste hat heute Geburtstag. Ich schäme mich, ich schäme mich so sehr. Ja, ich bin von Deggendorf nach München gefahren, um spazieren zu gehen. In Deggendorf war alles zu. Ich bin nach München gekommen, hab' eingekauft. Mein Kind wollte auch mitkommen aber meine Frau hat das Kind nicht mitgegeben. Sie hat Probleme mit dem Herzen. Auch die Tochter ist herzkrank." Im Rahmen seines letzten Wortes erklärte er: "Natürlich bin ich vorbestraft. Ich war unter Alkoholeinfluss. Ich habe drei kleine Kinder. Ich will sterben. Das letzte Mal, ich möchte Bewährung haben. Ich flehe sie an. Ich werde nicht mehr Alkohol trinken. Ich werde mich an alles halten, an alle Vorschriften. Geben sie mir die letzte Chance. Ich werde nie mehr was tun."
Raubüberfall ohne schwerere Verletzungen
Die 87jährige verwitwete Rentnerin erklärte in ihrer Zeugenaussage: "Der Täter ist offenbar hinter mir hergeschlichen, weil ich war beim Einkaufen und von da aus hat er mich offenbar verfolgt. Direkt beim Hauseingang hab' ich meinen Schlüssel gesucht, ich war abgelenkt. Auf einmal werde ich gepackt von rückwärts unter den Achseln und mir wurde meine Handtasche entrissen. Ich hab' die festgehalten und ich bin hingefallen. Dann bin ich gestürzt und zum Glück ist die Frau (N.N.) dazu gekommen. Die wollte gerade rausgehen und hat das mitgekriegt. Meine Tasche war weg. Frau (N.N.) hat mich aufgehoben. Ich bin auf das linke Knie gestürzt. Wenn sie nicht gekommen wäre, wäre ich liegen geblieben. Der hat richtig gezogen. Eine Prellung hab' ich gehabt. Es hat nicht lang weh getan, ein paar Stunden. Heute ist wieder alles ok. Nein, ich hab' Gott sei Dank keine Angst. Einen leichten Schock hab' ich gehabt, aber prinzipiell bin ich ziemlich stabil. Es hängt mir nicht nach."
Übertriebene, nicht glaubhafte Entschuldigung bei der Geschädigten
Nach Auffassung des AG ist eine
Täter wiederholt Reuebekundung fast wortgleich
Der Angeklagte war wegen fünf Trickdiebstählen im Sommer 2018 schlussendlich zu einer Gesamtfreiheitstrafe von elf Monaten und wegen einer neuerlich versuchten Tat vom 30.5.2020 zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30470
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