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Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2015
853 Ds 380 Js 205341/13 -

Freiheitsstrafen für Schleuser von Flüchtlingen

Geschleuste müssen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe zahlen

Das Amtsgericht München hat einen irakischen und zwei syrische Staatsangehörigen wegen des Einschleusens von Ausländern zu Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Haupttäter A., ein irakischer Staatsangehöriger, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt aber noch nicht eingebürgert ist, schleust seit Herbst 2013 gewerbsmäßig gegen die Zahlung von Geld Ausländer nach Deutschland ein, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum sind und über keinen Aufenthaltstitel in der Europäischen Union verfügen, insbesondere über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich eingeschleuste Syrer. Der Haupttäter A. organisierte als Finanzhalter in München die Reisen der Geschleusten nach Deutschland. Viele Schleusungen wurden erst durchgeführt, wenn er den Eingang der Schleuserentgelte auf seinen Konten bestätigt hatte. Darüber hinaus rekrutierte er von Fall zu Fall die benötigten Schleuserfahrer. Einer dieser Fahrer war der zweite Angeklagte S. Dieser mietete Schleuserfahrzeuge an und verbrachte Geschleuste an deren Bestimmungsorte. Für die Fahrten zu den Orten, an denen er die Schleusungswilligen aufnahm, suchte er Mitfahrer über Mitfahrzentralen.

Schleuser verlangten Zahlungen in mindestens vierstelliger Höhe

Der dritte Angeklagte vermittelte den Kontakt zwischen Auftraggebern der Schleusungen und dem Haupttäter, verhandelte teilweise über die Höhe des Schleuserentgeltes und kümmerte sich von Fall zu Fall um die Abholung Geschleuster. Die Geschleusten zahlten für Schleusungen aus ihrem Heimatland nach Deutschland einen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe, von welchem insbesondere auch der Fahrer und der Vermittler jeweils einen Anteil erhielten.

Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten

Alle drei Angeklagten waren nicht vorbestraft. Der Hauptschleuser wurde vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vermittler wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Fahrer bekam eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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Dokument-Nr.: 21436 Dokument-Nr. 21436

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Kommentare (5)

 
 
Armin schrieb am 13.08.2015

Abgesehen davon, dass ich meine Vorkommentatoren nur bedingt "inhaltlich" verstehe - liegt das vorrangige Problem für eine Schleusung und den Flüchtlingsdramatik nicht in der Schleusung sondern an den Lebensbedingungen der Flüchtlingen in ihrer Heimat und dem politischen System damit umzugehen. Die Flüchtlingen kommen so oder so, also warum nicht legale Einreise fördern und damit eine Schleusung obsolet machen?

Das meine Vorkommentatoren dies nicht verstehen (wollen) ist mir allerdings auch jetzt schon klar, aber darauf kommt es auch nicht an ...

MK antwortete am 13.08.2015

Das wäre in jedem Fall eine bessere Lösung. Das wäre auch etwas, bei dem sich die EU hervortun könnte (Quoten, wer wie viel aufnehmen muss und so).

Manfred Brell antwortete am 18.08.2015

Die Flüchtlinge kommen keineswegs "so oder so". Sie werden durch die Schleuser veranlaßt, weil die ihnen einen Weg ins Paradis auf Erden , nämlich Deutschland, versprechen. Sie sind der Auslöser und Motor. Ohne die Schleuser wären keine solchen Menschenmassen in Bewegung gesetzt worden. Letztendlich kommen bei uns nicht die Ärmsten der Armen an. Viele wollen sich nur einen Weg in ein besseres Leben erpressen. Deutschland ist nicht dazu da, die Welt zu kurieren (was nicht heißt, das man versuchen kann zu helfen)und wohin das führt sieht man an den Aktionen der USA, die bisher auch nicht erfolgreich waren. Die Länder, aus denen die Flüchtlige kommen, müssen erst einmal selber etwas tun um ihre Verhältnisse in Ordnung zu bringen. Aber leichter flüchtet man ins Paradies und läßt andere zahlen. Mit welchen (unverschämten) Forderungen die hier ankommen, ärgert mich manchmal schon ("mein Mann braucht eine Heilbehandlung in Deutschland" - klar wo sonst gibt es was umsonst - "es gibt hier ja nicht einmal Duschen und Hotels und ich dachte ich wäre in Europa" - ein Ankömmling auf Kos) Was denken die sich ? Echte Flüchtlinge und Verfolgte ja, Wirtschaftsflüchtlinge, die Deutschland nur benutzen und ausnutzen wollen nein danke. Der eine Kosovare verkauft Haustüre und Fenster - ist ja toll. 2/3 der Deutschen haben gar kein Haus !!! Ungarn macht das richtig und läßt sich von den Massen nicht nötigen und erpressen.

MK antwortete am 18.08.2015

Keiner begibt sich auf diese (lebensgefährliche) Reise, wenn nicht sein Leben bedroht ist. Das Mär' des Wirtschaftsflüchtlings ist alt.

Manfred Brell schrieb am 13.08.2015

Die Angeklagten lachen sich bei diesem Urteil einen Ast ! Das beeindruckt Null und ist ein Signal an andere Schleuser, daß man es bis zur ersten Anklage ja ruhig machen kann. Das rechnet sich dann immer noch locker.

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