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Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
- 433 C 7448/12 -
In der Tiefgarage dürfen nur Autos abgestellt werden
Nutzung der Tiefgarage als Lagerraum für Kartons unzulässig
Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Münchner Ehepaar eine Wohnung gemietet, zu der auch ein Tiefgaragenstellplatz gehörte. Anfang 2011 stellte die
Vermieter fordert Entfernung der Kartons aus der Tiefgarage
Sie forderte das Ehepaar auf, dieses zu entfernen. Schließlich sei der Tiefgaragenplatz dafür nicht gedacht. Außerdem bestünden feuerpolizeiliche Bedenken. Die
Garagen und Stellplätze dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des Vertragszweckes genutzt werden
Die zuständige Richterin gab ihr Recht. Grundsätzlich dürfe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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[Aktenzeichen: 423 C 11099/07]) - Garagentor marode - Mieter darf nicht einfach zur Selbsthilfe greifen
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.06.2006
[Aktenzeichen: 223 C 8/06])
Jahrgang: 2013, Seite: 242 IMR 2013, 242 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 541 NZM 2013, 541
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Dokument-Nr. 15255
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