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Amtsgericht München, Urteil vom 08.04.2014
- 331 C 34366/13 -
Keine Erstattung der Kosten für Sachverständigengutachten zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe bei Bagatellschäden
840 Euro KFZ-Reparaturkosten sind ein Bagatellschaden
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungsfähig, jedoch nicht bei Bagatellschäden. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Klägerin im vorliegenden Fall besitzt einen geleasten Opel Corsa, der im Februar 2011 erstmals zugelassen wurde. Am 2.11.13 parkte sie diesen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Der Unfallgegner fuhr am 2.11.13 in die linke Fahrzeugtür des abgestellten Opel Corsa, wodurch die linke Türe leicht verdrückt und verschrammt wurde. Die Klägerin gab ein
Versicherung sieht keine Notwendigkeit für Sachverständigengutachten
Die
Verhältnismäßigkeit der Gutachterkosten in Relation zu den Reparaturkosten
Die Richterin gab nun der
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, wenn die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist, um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können. Ob die Begutachtung tatsächlich erforderlich und zweckmäßig ist, richtet sich nach der Sicht des Unfallgeschädigten. Es kommt darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter die Einschaltung des Sachverständigen für notwendig halten durfte. Für die Beurteilung durch das Gericht, ob aus der Sicht des Geschädigten das Gutachten notwendig war oder ob auch ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätte (-was wesentlich kostengünstiger ist-) kann der später ermittelte, tatsächlich entstandene, Schaden berücksichtigt werden.
Gutachten wegen Blechschaden nicht erforderlich
Das Amtsgericht München sieht den Schaden von 840 Euro als Bagatellschaden an. Die Gutachtenskosten sind damit nicht erstattungsfähig.
Sonstige Gründe, dass trotz des Bagatellschadens ein Gutachten erforderlich gewesen wäre, hat das Gericht nicht festgestellt. Es habe sich um einen kleinen Blechschaden gehandelt, technische Teile und tragende Karosserieteile seien nicht betroffen gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
- Ermittlung eines Fahrzeugschadens mithilfe eines Gutachters nicht bei Bagatellschäden
(Landgericht Coburg, Urteil vom 20.07.2007
[Aktenzeichen: 33 S 36/07]) - Verkehrsunfall: Sachverständigengutachten kann auch bei Bagatellschaden notwendig sein
(Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 16.02.2007
[Aktenzeichen: 645 C 250/06])
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Dokument-Nr. 18649
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