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Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2009
- 262 C 18519/08 -
Flirtseite im Internet: Im Fließtext enthaltene Entgeltvereinbarung ist unwirksam
Überraschende Klausel
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der damals noch minderjährige spätere Kläger rief Anfang 2006 im
Klage beim AG München
Darauf hin erhob der Kläger Klage beim AG München. Der zuständige Richter sprach ihm die 72 Euro zu und wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage auf Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge zurück:
Richter: Keine wirksame Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft sei nicht wirksam vereinbart worden. Der von dem Kläger getätigte Vertragsabschluss sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war,
Keine stillschweigende Genehmigung durch Nutzung des Portals
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2009, Seite: 356 VuR 2009, 356
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Dokument-Nr. 7559
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