wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 02.06.2006
213 C 4054/05 -

Rechtsschutzversicherung kann Deckungszusage widerrufen

Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus der Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages

Eine Rechtsschutzversicherung widerrief trotz vorheriger Zusage ihren Versicherungsschutz, nachdem ihr bekannt wurde, dass der Versicherungsnehmer Ansprüche vor Gericht durchsetzen wollte, die schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden waren. Dies wollte der Versicherungsnehmer nicht hinnehmen und klagte vor dem Amtsgericht München.

Das Amtsgericht München, dessen Urteil auch in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht München I bestätigt wurde, wies die Klage des Versicherten ab und stellte fest, dass eine Versicherung grundsätzlich keinen Rechtsschutz für Streitigkeiten gewähren muss, deren Ursachen in der Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegen. Auch ein bereits erteilter Versicherungsschutz kann daher widerrufen werden, sofern dieser Umstand nachträglich bekannt wird.

Der Kläger, der bei der Beklagten seit Januar 1998 eine Rechtschutzversicherung unterhielt, erhielt auf seinen Antrag hin im Juli 2000 die Deckungszusage für die außergerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt. Auf Antrag des Klägers vom November 2003 gewährte die Beklagte Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz. Die jeweiligen Deckungszusagen enthielten allerdings auch den Vorbehalt, dass bei bekannt werden neuer Tatsachen eine Abänderung möglich sei.

Zu diesen Zeitpunkten behauptete der Kläger Schadensersatzansprüche, die nach 1998 entstanden waren. Nachdem der Kläger die Klageschrift gegen den Anwalt der Versicherung vorgelegt hatte, ergab sich plötzlich aus dieser, dass der Kläger seinen Anspruch gegen den Rechtsanwalt auch darauf stützte, dass eine aus dem Jahr 1997 stammende Honorarvereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sei. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtsschutzversicherung aber noch nicht abgeschlossen. Die Versicherung widerrief unter Berufung auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen die Deckungszusagen, da nur Rechtstreitigkeiten versichert seien, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages entstünden. Das AG München bestätigte die Wirksamkeit dieser Klausel mit dem Argument, dass anderenfalls das Risiko für die Versicherung unzumutbar ausgeweitet werden würde. Nachdem der Kläger erst nach Deckungszusage die gesamten Umstände offen gelegt hatte, war auch ein nachträglicher Widerruf möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 11.09.2006

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3042 Dokument-Nr. 3042

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3042

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung