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Amtsgericht München, Urteil vom 15.07.1987
- 203 C 4133/87 -
Mietvertragliche Verpflichtung des Vermieters zur Warmwasserversorgung besteht ganztags
Eingeschränkte Warmwasserversorgung zur Energieeinsparung unerheblich
Ist der Vermieter mietvertraglich zur Warmwasserversorgung verpflichtet, so besteht die Pflicht ganztägig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eingeschränkte Warmwasserversorgung als Energieeinsparungsmaßnahme sinnvoll ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Vermieter zwischen 23 und 5 Uhr den Warmwasserboiler ab. Seiner Meinung nach sei dies zur Energieeinsparung notwendig gewesen. Die
Anspruch auf ganztägige Warmwasserversorgung bestand
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2014
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/WuM 1987, 382/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 382 WuM 1987, 382
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Dokument-Nr. 18029
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