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Amtsgericht München, Beschluss vom 17.07.2024
- 14 S 3692/24 -
Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus bei Inflation nach Erlass des Mietspiegels
Stichtagszuschlag kann bei ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Miete in Betracht kommen
Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht. Sie begründen dies auch mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels ("Stichtagszuschlag"). Das Landgericht München I setzte dem jetzt deutliche Grenzen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München.
Mit der Grundsatzentscheidung teilte die 14. Zivilkammer des Landgerichts
Sachverhalt
Die (Berufungs-)Klägerin begehrte die Zustimmung zu einer
Der beim Amtsgericht
Landgericht verneint ebenfalls eine ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Zeit nach der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens
Zwar komme den Gerichten nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2015 (Az. VIII ZR 295/15) bei Beurteilung eines Mieterhöhungsverlangens in Fällen, in denen zwischen dem Erhebungsstichtag eines Mietspiegels und dem Zugang des Zustimmungsverlangens nachträglich „ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete“ festzustellen sind, ein weiter
Nach Einschätzung des Landgerichts hat das Erstgericht vorliegend seinen
Das Landgericht
Auch betonte die zuständige Kammer, dass die Einführung einer „Stichtagspraxis“ zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, die die bedeutsame Befriedungsfunktion des Mietspiegels gerade in angespannten Mietmärkten gefährden könnte.
Auf den Hinweisbeschluss der 14. Zivilkammer gemäß § 522 Abs. 2 ZPO, wonach die Entscheidung des Erstgerichts zutreffend ist, wurde die Berufung zurückgenommen.
Zum Hintergrund
Das Thema „Stichtagszuschlag“ ist sehr aktuell. Es wurde bereits über eine Entscheidung des Amtsgerichts
Die 14. Zivilkammer des Landgerichts
Beim Amtsgericht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34271
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