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Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2017
1118 Ds 247 Js 121291/16 -

Rentner wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen verurteilt

Kauf von Waffen auf Flohmärkten

Wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ist ein Rentner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und der Rentner muss 600 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall führte der Rentner eine erlaubnispflichtige Waffe, ein Gewehr der Marke Zavasta, auf einem Firmenparkplatz mit sich und übergab diese gegen Zahlung von 230 Euro an einen Bekannten, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Der Bekannte sagte in der Gerichtsverhandlung folgendes aus: "Ich kenne den Angeklagten vom Flohmarkt. Wir kamen zum Reden. Er sollte sich umhören. Er sagte, vielleicht hätte er da was. Wir haben einen Termin in Sauerlach ausgemacht und ich habe das Gewehr zu 70 Euro erworben."

Bei Wohnungsdurchsuchung aufgefundene Waffen vom Flohmarkt

Am gleichen Tag wurde von der Polizei die Wohnung des Rentners durchsucht. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und Patronen aufgefunden werden. Der Verteidiger des Rentners gibt an, dass die aufgefundenen Waffen von Flohmärkten stammen und sich im Lauf der Jahre angesammelt hätten. Die Waffen seien mehr "Klump", teilweise verdreckt und verrostet.

Italienischer Reisepass mit falschen Personalien sichergestellt

Außerdem war in der Wohnung ein italienischer Reisepass mit einem Lichtbild des Rentners und falschen Personalien. Der Rentner wusste, dass der Ausweis nicht von der hierfür zuständigen Behörde ausgestellt war. Vor Gericht gab er an, dass er ihn schon seit den 90er-Jahren in Besitz hatte und es vergessen hatte. Er sei Nachtportier gewesen, als ein Italiener ihm gegenüber geprahlt habe, dass er "das kann". Er habe den Ausweis nie verwendet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war der Rentner in Bezug auf die Vorwürfe zu den Waffen voll geständig. Bezüglich des gefälschten italienischen Reisepass wendete er aber ein, dass dieser bereits 2008 abgelaufen sei und auch nicht von ihm unterschrieben gewesen sei.

Eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Waffen bei Strafmaß berücksichtigt

Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass alle Waffen schon alt waren und der Revolver nur eingeschränkt funktionsfähig gewesen sei. Der Ausweis sei zur Verwendung im Rechtsverkehr ungeeignet gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

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Kommentare (1)

 
 
Peter Kroll schrieb am 12.04.2017

Ich dachte immer, Schusswaffen zu besitzen wäre strafbar. Hier wird mit Wattebäuschchen geworfen. Also keinerlei abschreckende Wirkung. Und beim nächsten Amoklauf: Wir sind betroffen....

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