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Amtsgericht Mainz, Beschluss vom 04.05.2021
- 34 F 126/21 -
Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Teilnahme eines Kindes an Corona-Test zwecks Teilnahme am Präsenzunterricht
Vorliegen einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB
Die Entscheidung zur Teilnahme eines Kindes an ein Corona-Test zwecks Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht kann gemäß § 1628 BGB auf ein Elternteil übertragen werden. Es liegt insofern eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Mutter einer 9 Jahre alte Tochter Anfang des Jahres 2021 beim Amtsgericht Mainz den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wonach ihr die
Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis auf Kindesmutter
Das Amtsgericht Mainz übertrug der Kindesmutter nach § 1628 BGB die
Vorliegen einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB
Die Angelegenheit sei von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB. Die Teilnahme eines schulpflichtigen Kindes am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2021
Quelle: Amtsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30323
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