wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 14. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 21.09.2000
1 C 191/00 -

Bei fehlender Mülltonne kann die Miete gemindert werden

10 % Minderung sind bei erheblichen Unannehmlichkeiten angemessen

Wenn die Hausmülltonne fehlt, so dass Mieter den Müll nicht entsorgen können, liegt ein Mietmangel vor. Eine Mietminderung von 10 % ist in diesem Fall angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Lichtenfels.

Im zugrunde liegenden Fall bezog ein Mieter Wohnräumlichkeiten in einem Schloss für die er monatlich 2.500,- DM Miete zahlte. Im Mietvertrag war nicht geregelt, ob der Vermieter eine Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung stellen sollte. Der Mieter hatte laut Mietvertrag aber Nebenkosten zu zahlen. Ausgenommen von den Nebenkosten waren lediglich Wasser, Heizung und Strom.

Das Amtsgericht Lichtenfels folgerte hieraus, dass in den Nebenkosten auch Müllabgaben enthalten sein müssten, weil diese nicht explizit ausgenommen worden waren. Der Vermieter wäre daher verpflichtet gewesen, eine Mülltonne zur Verfügung zu stellen. Die fehlende Müllentsorgungsmöglichkeit stelle einen Mangel der Mietsache dar, für die hier eine Minderung von 10 % angemessen sei.

Die Minderung bestimme sich danach, inwieweit die Gebrauchsmöglichkeit der Mietsache durch das Fehlen der Entsorgungsmöglichkeit herabgesetzt sei. Weil dem Mieter wegen der fehlenden Mülltonne erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden seien, sei die Minderung hier mit 10 % anzusetzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Lichtenfels (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mietmangel | Mietmängel | Mülltonne | Müllgroßbehälter | Müllgroßcontainer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12387 Dokument-Nr. 12387

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12387

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH