Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2015
- 222 C 93/15 -
Dauer und Umfang von Reparaturmaßnahmen müssen Mieter rechtzeitig angekündigt werden
Bei fehlender Ankündigung kann Mieter vom Hausrecht Gebrauch machen und Handwerker der Wohnung verweisen
Der Vermieter muss seinem Mieter die Dauer und den Umfang von Reparaturmaßnahmen sowie mögliche dadurch bedingte Beeinträchtigungen rechtzeitig mitteilen. Tut er dies nicht, so kann der Mieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Handwerker seiner Wohnung verweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten an einem Tag im November 2011 in einer Mietwohnung Reparaturarbeiten am Abwasserrohr stattfinden. Die Mieter weigerten sich aber, die Handwerker in die Wohnung zu lassen. Daraufhin beauftragten die Vermieter einen Rechtsanwalt und verlangten die dadurch entstandenen Kosten von den Mietern ersetzt. Da die Mieter dies verweigerten, erhoben die Vermieter Klage.
Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieter. Ihnen habe kein Anspruch auf
Unzureichende Ankündigung der Reparaturmaßnahmen
Zwar sei ein Mieter grundsätzlich verpflichtet, Reparaturmaßnahmen zu dulden, so das Amtsgericht. Die Maßnahmen müssen aber vorher rechtzeitig angekündigt werden. Der Mieter müsse über die voraussichtliche Dauer und den zu erwartenden Umfang der Maßnahmen sowie mögliche damit einhergehende Beeinträchtigungen unterrichtet werden. Nur so könne er prüfen, ob er die Maßnahmen dulden müsse. Dieser Informationspflicht seien die Vermieter jedoch nicht nachgekommen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2015
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2015, 669/rb)
- Mieter muss wegen Instandsetzungsarbeiten des Vermieters nicht Wohnzimmer leerräumen
(Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 10.06.1987
[Aktenzeichen: 93 C 211/87]) - Keine Pflicht zur Duldung von Instandsetzungsarbeiten bei fehlender Ankündigung der Maßnahmen
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 01.04.2022
[Aktenzeichen: 104 C 183/21])
Jahrgang: 2015, Seite: 669 WuM 2015, 669
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21932
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21932
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.