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Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.01.1996
- 218 C 131/95 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Herausgabe des Schlüssels zum vermieteten Garten
Recht auf ungehinderten Zutritt nur aufgrund besonderer Absprache
Hat der Vermieter sein Haus mitsamt dem Garten vermietet, hat er keinen Anspruch auf Herausgabe eines Gartenschlüssels. Ein Recht auf ungehinderten Zugang kann sich nur aus einer gesonderten Absprache zwischen Vermieter und Mieter ergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Haus mitsamt dem
Anspruch auf Zugang zum Garten bestand nicht
Das Amtsgericht Köln entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1996, 756/rb)
Jahrgang: 1996, Seite: 756 WuM 1996, 756
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Dokument-Nr. 16666
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