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Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.04.1998
- 213 C 548/97 -
Mietminderung bei Ameisen in der Wohnung: Keine Mietminderung bei vereinzelt auftretenden Späherameisen
Unerhebliche Beeinträchtigung
Treten in einer Mietwohnung gelegentlich vereinzelt Ameisen auf, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung dar. Es handelt sich um eine unerhebliche Beeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall traten in einer Wohnung vereinzelt
Mieter sieht Ameisenplage und Mietmangel
Der Mieter sah in dem Ameisenaufkommen einen
AG Köln: Völlig unerhebliche Beeinträchtigung
Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter Recht. Es konnte keinen
Mieter glaubt an "Späherameisen" und spricht von Vorhut für eine Ameisenbesiedlung
Dem Mieter halfen auch seine Ausführungen zu "Späherameisen" nicht. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, dass es sich bei den
Kein Mietmangel ohne konkrete Besiedlung durch Ameisen
Das Gericht stellte fest, dass ohne eine konkrete Ameisenbesiedlung bzw. einem vermehrten Auftreten von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/ZMR 99, S. 262/pt)
Jahrgang: 1999, Seite: 230 MM 1999, 230 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1999, Seite: 363 WuM 1999, 363 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1999, Seite: 262 ZMR 1999, 262
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Dokument-Nr. 11414
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