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Amtsgericht Köln, Urteil vom 09.01.1989
- 213 C 295/86 -
Fehlt der zugesagte Parkplatz darf der Mieter seine Miete mindern
Mietminderung von 10 % angemessen
Stellt der Vermieter entgegen seiner Zusage keinen Parkplatz am Haus zur Verfügung, so ist der Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 10 % berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Bei Abschluss des Mietvertrages gab der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der
Minderung um 10 % war angemessen
Das Amtsgericht hielt eine Minderung um 10 % des Grundmietzinses für angemessen. Es sei zu berücksichtigen, dass der von dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2012
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1990, 146/rb)
Jahrgang: 1990, Seite: 146 WuM 1990, 146
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Dokument-Nr. 13993
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