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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.06.1981
211 C 637/80 -

Mietminderung bei Entzug der Gartennutzung

Gartenentzug stellt Mietmangel dar

Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn ihm der mitvermietete Garten entzogen wird. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war einem Mieter per Mietvertrag erlaubt worden, den Garten zu nutzen. Später entzog der Vermieter dem Mieter den Garten.

Das Amtsgericht Köln urteilte, dass dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht, wenn der Vermieter die einmal eingeräumte Gartennutzung entzieht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, AG Köln (zt/WM 1982, S. 226/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gartennutzung | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1982, Seite: 226
WuM 1982, 226

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Dokument-Nr.: 13275 Dokument-Nr. 13275

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