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Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.10.1976
- 153 C 3204/76 -
Mietminderung bei nicht abschließbarer Haustür
5 Prozent Minderung sind angemessen
Eine Haustür, die nicht abschließbar ist, kann einen Mietmangel darstellen. Das Amtsgericht Köln hielt für eine nicht verschließbare Haustür eine Mietminderung von 5 % für angemessen.
Im zugrunde liegenden Fall hatten
Unbefugte gelangen einfacher in das Haus
Das Amtsgericht Köln erblickte in der Nichtverschließbarkeit der
Verschließbare Haustür stellt zusätzlichen Schutz dar
Zwar könne die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/WM 1978, 126/pt)
Jahrgang: 1978, Seite: 126 WuM 1978, 126
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Dokument-Nr. 12466
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