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Amtsgericht Hof, Urteil vom 04.09.2006
- 14 C 1695/05 -
Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen
Versicherung muss Kosten in voller Höhe übernehmen
Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall dann einen Wagen mieten, dessen Kosten gegenüber dem Normaltarif erhöht sind, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies entschied das Amtsgericht Hof.
Im zugrunde liegenden Fall verursachte eine Autofahrerin spät am Abend einen
Einholen von Vergleichsangeboten nur bei längerer Mietdauer erforderlich
Die Klägerin erhielt Recht. Ein Geschädigter sei grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung des Schadens so zu gestalten, wie es ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch täte, erklärten die Richter. Dies sei der Fall gewesen. Die Umstände hätten es gerechtfertigt, dass die Frau den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8614
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