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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.1986
- 548 C 10867/85 -
5 % Mietminderung bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers
Zwei Schränke des Vermieters stehen im Mieterkeller und schränken die Nutzung ein
Wenn der Kellerraum nicht voll nutzbar ist, kann die Miete um 5 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fand ein Mieter bei der Anmietung einer Wohnung verschiedene Gegenstände vor: zwei Schränke, einen elektrischen Grill, eine Spüle. Trotz Aufforderung durch den Mieter entfernte der Vermieter die Gegenstände nicht. Daher ließ der Mieter die Möbel auf eigene Kosten in seinen
Der Mieter kürzte wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des Kellers die Miete um 5 %.
Gericht: 5 % Mietminderung bei nicht vollnutzbaren Kellerraum angemessen
Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Hannover. Für den nicht vollnutzbaren Kellerraum sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/pt)
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Dokument-Nr. 11411
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