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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.04.2011
- 512 C 15244/10 -
Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach FluggastrechteVO aufgrund Vorverlegung eines Fluges um mehr als 10 Stunden
Vorverlegung steht Annullierung eines Fluges gleich
Wird ein Flug um mehr als zehn Stunden vorverlegt, so steht dem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zu. Denn die Vorverlegung entspricht der Annullierung des Fluges. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Vorverlegung des Fluges
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe gemäß Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2016
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22301
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